zeile zwei GmbH · Softwareentwicklung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kieselstr. 9
56357 Miehlen
Erik Groß-Hardt
Erik Groß-Hardt
HRB 31241
Stand: 01.08.2025
Abschnitt 1
Allgemeine Bedingungen#
1.1 Geltungsbereich, Begrifflichkeiten#
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch zukünftige, zwischen der zeile zwei GmbH, Kieselstr. 9, 56357 Miehlen (nachfolgend „zeile zwei" genannt) und dem Kunden, insbesondere für die Entwicklung, Erstellung, Überlassung und Lizenzierung von Software sowie für die Erbringung damit verbundener Dienst-, Miet-, Werk-, Pflege- und Beratungsleistungen durch zeile zwei, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Andere allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn zeile zwei ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen hat, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
zeile zwei verpflichtet sich, nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrages weitere für das Vertragsverhältnis geltende und vereinbarte Bedingungen von Drittanbietern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
1.2 Vertragsgegenstand#
zeile zwei erbringt Leistungen im Bereich der individuellen Softwareentwicklung sowie der Überlassung, Lizenzierung und Pflege von Software. Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Kunde in seinem Angebot bzw. im entsprechend geschlossenen Vertrag.
Sofern die Übergabe oder Zurverfügungstellung von Software vereinbart wird, gilt, dass der Quellcode (Source Code) der Software nicht Teil der Vertragsgegenstände ist und nicht überlassen wird, es sei denn, dies ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von (Re-)Exportrestriktionen. Dies kann insbesondere relevant sein bei Lieferungen hinsichtlich der USA und des Vereinigten Königreichs.
1.3 Lieferung#
Die Lieferung von Software erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, zum Beispiel online, per Datenträger oder auf einem anderen Wege, je nach Vereinbarung.
Bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung über die Installationsleistung erfolgt diese durch den Kunden.
zeile zwei behält sich das Eigentum bzw. die Rechteübertragung an gelieferter Software bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Etwaig erteilte Nutzungsrechte können durch zeile zwei nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Hinweis darauf bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht.
Der Kunde wird von zeile zwei erhaltene Programmreleases, Fehlerkorrekturen und Programmumgebungen selbst installieren, sofern dies nicht als Leistung von zeile zwei ausdrücklich vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungstermine („Liefertermin" oder „Lieferzeit") bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan. Im Übrigen sind die von zeile zwei genannten Termine unverbindliche „ca.-Termine" und nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, zeile zwei alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Kunden oder durch am Projekt seitens des Kunden beteiligte Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich.
Für die Dauer etwaiger vereinbarter oder gesetzlich vorgesehener Prüfung von Arbeitsergebnissen, insbesondere von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen durch den Kunden, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so ist zeile zwei berechtigt, eine etwaig verbindlich vereinbarte Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entsprechend zu verlängern.
Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist zeile zwei berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger angemessener Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
1.4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Servicezeit#
Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Vergütung wird bei monatlichen, jährlichen oder anderweitigen Festpreisen im Voraus abgerechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes (zum Beispiel im Angebot von zeile zwei) vereinbart haben.
Ist zwischen den Parteien eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Beginn des auf die Leistung folgenden Monats.
Bei der Vergütung nach Aufwand gilt, dass ein Tagessatz einer Arbeitsleistung von acht Stunden pro Arbeitstag entspricht. Weitere geleistete Stunden werden nach Stundensatz vergütet, der 1/8 des Tagessatzes entspricht.
Die kalkulierten Kosten, insbesondere Lizenz, Stunden-/Tagessatz und weitere verbrauchsabhängige Kosten, beruhen auf der jeweils aktuellen vertraglich einbezogenen Preisliste.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, ohne Abzug von Skonto, nach Rechnungsstellung fällig. zeile zwei ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.
Erbringt zeile zwei über die ursprüngliche Vereinbarung hinaus vom Kunden beauftragte Leistungen (zum Beispiel Beratungs-, Schulungs- oder Unterstützungsleistungen), werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stunden- bzw. Tagessatz von zeile zwei zu vergüten und Reisekosten werden nach Ziffer 1.4.9 berechnet.
Außerhalb der Servicezeit von zeile zwei, montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr („Servicezeit"), werden Aufwände mit einem Zuschlag von 100 % vergütet. Der Zuschlag gilt auch an gesetzlichen Feiertagen.
Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand von dem Kunden vergütet, sofern die Reisen vorab vereinbart wurden oder zur Leistungserfüllung notwendig sind. Reisezeiten werden dabei zu 1/12 des vereinbarten Tagessatzes pro Reisestunde berechnet.
zeile zwei ist berechtigt, die jeweiligen Preise bei Dauerschuldverhältnissen maximal ein Mal pro Kalenderjahr an sich verändernde Marktbedingungen in Form von erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise anzupassen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % steht dem Kunden ein Kündigungsrecht innerhalb von 45 Tagen nach Empfang der Preiserhöhungsankündigung zu. In diesem Fall kann zeile zwei nach freier Wahl entscheiden, die angekündigte Preiserhöhung für den widersprechenden Kunden entfallen zu lassen oder die Kündigung zu akzeptieren. Entscheidet sich zeile zwei zu einer Rücknahme der Preiserhöhung für den Kunden, so läuft der Vertrag zu den zuvor vereinbarten Bedingungen weiter.
Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von zeile zwei erbrachten Leistungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. zeile zwei wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist zeile zwei berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, kann zeile zwei das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
Der Kunde erteilt mit seiner Unterschrift zeile zwei die Berechtigung, dass diese (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und -abrechnung erforderlich ist. zeile zwei ist insbesondere berechtigt, Forderungen von zeile zwei gegen den Kunden an einen Factor abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder -abrechnung zu übermitteln oder den Factor mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen. Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.
1.5 Nutzungsrechte#
Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt zeile zwei dem Kunden, vorbehaltlich Ziffer 1.3.4, jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung eines Werkes das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte und dauerhafte Recht ein, die Software/Leistungen vertragsgemäß für eigene Zwecke zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Für jede weitere, nicht notwendige Kopie oder Virtualisierung benötigt der Kunde ein separates Nutzungsrecht.
Bei Mietleistungen von zeile zwei gilt als Ausnahme zu Ziffer 1.5.1, dass lediglich ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht gewährt wird.
Die in der Software etwaig enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Soweit unter anderem Open-Source-Software Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, überträgt zeile zwei in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open-Source-Software, die zeile zwei im Falle der Zurverfügungstellung mitliefert.
Im Fall der Lieferung bzw. Zurverfügungstellung von Software Dritter gelten ergänzend die durch zeile zwei vereinbarten und mitgelieferten Lizenzbestimmungen.
Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Kunden sind erlaubt. Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig.
Eine Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt gestattet. Die Rechte des Kunden aus §§ 69d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt. Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist vorbehaltlich und unter Berücksichtigung der Rechte des Kunden aus §§ 69c Nr. 2, 69e UrhG (soweit die Dokumentation in die Software integriert ist) nicht gestattet.
An Entwürfen, Modellen, Skizzen und ähnlichen Arbeiten von zeile zwei, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Kunde eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.
In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene bzw. zur Verfügung gestellte Software außerhalb des Vertragszwecks zu vervielfältigen, zu vermieten oder in sonstiger Weise weiter- bzw. unterzulizenzieren, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Im Hinblick auf die interne Nutzung beim Kunden gelten die jeweils im Angebot etwaig erwähnten Beschränkungen bzw. Lizenzbeschreibungen.
Nutzt der Kunde die erworbene Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die gestattete Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so ist er auf Aufforderung von zeile zwei verpflichtet, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte zu erwerben. Das Recht von zeile zwei, die ihr zustehenden Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
zeile zwei kann bei Bedarf einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mandatieren, um die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags durch den Kunden nach vorheriger angemessener Ankündigung zu üblichen Geschäftszeiten auditieren zu lassen.
Der Kunde wird bei der Durchführung des Audits in angemessener Weise und ohne Vergütung unterstützen. Das Auditrecht beinhaltet das Recht des Wirtschaftsprüfers auf Zugang zu den Geschäftsräumen und Zugriff auf die EDV-Systeme, in denen die relevanten Aufzeichnungen/Produkte vorgehalten werden, vorausgesetzt, dass (a) sich die Wirtschaftsprüfer an die anwendbaren Regeln für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie allgemeine Sicherheitsregeln für die Geschäftsräume halten und (b) die Wirtschaftsprüfer eine angemessene Vertraulichkeitsverpflichtung übernehmen.
1.6 Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme#
Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung eines Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der Textform (zum Beispiel E-Mail).
Der Kunde wird übergebene Vertragsgegenstände unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen zeile zwei unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.
Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.
Der Kunde wird zeile zwei in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistung auf eigene Kosten unterstützen. Er wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände rechtzeitig an zeile zwei mitteilen. Der Kunde wird im Bedarfsfall zeile zwei und ihren Mitarbeitern Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Vertragssoftware mindestens während der normalen Bürozeiten, nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und erforderliche Rechnerzeiten zur Verfügung stellen.
Durch Verzögerung im Rahmen von Ziffer 1.6.5 entstehende Mehrkosten kann zeile zwei dem Kunden nach entsprechender Mahnung in Rechnung stellen. Darüber hinaus kann zeile zwei vom Kunden unter angemessener Fristsetzung die erforderliche Mitwirkungsleistung verlangen. Wird diese innerhalb dieser Frist nicht nachgeholt, ist zeile zwei zur Kündigung des betroffenen Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Sonstige Rechte von zeile zwei bleiben unberührt.
Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden.
Der Kunde wird auf Anforderung durch zeile zwei oder soweit für ihn erkennbar erforderlich, insbesondere während dauerhafter Vertragslaufzeit, in Textform einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erlangte Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, zeile zwei unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind und/oder ein Missbrauch erfolgt. Sollte es bei der Nutzung von zur Verfügung gestellten Diensten zu Störungen kommen, so wird der Kunde zeile zwei von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
zeile zwei kann die Abnahmebereitschaft von Werkleistungen durch Übergabe an den Kunden anzeigen.
Der Kunde wird die Vertragsgegenstände nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen im Rahmen einer Abnahme vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde zeile zwei umgehend mitteilen.
Entsprechen die Vertragsgegenstände im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde, soweit gesetzlich vorgesehen, die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt mindestens in Textform durch einen Freigabevermerk.
Geht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Vertragsgegenstände keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.
1.7 Change Request#
Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.
Soweit der Kunde über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungen wünscht, wird zeile zwei gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis nach Stundensätzen tätig. zeile zwei wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen sowie, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist, und den Kunden dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, wird zeile zwei auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.
Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.
Änderungsverlangen bedürfen der Textform, können auch von zeile zwei per E-Mail bestätigt werden.
1.8 Mängelhaftung#
zeile zwei gewährleistet, dass sämtliche Leistungen nicht mit Sach- und/oder Rechtsmängeln behaftet sind.
Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaig eingesetzte Open-Source-Software, da hier auch keine Nutzungsrechte von zeile zwei übertragen werden. Eine Haftung von zeile zwei für Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open-Source-Software ausgeschlossen.
Ein Mangel liegt vor, soweit die Leistung (a) nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, (b) sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet oder (c) sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Leistung erwarten kann.
Im Fall eines Mangels wird zeile zwei innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen.
Die Nacherfüllung kann nach Wahl von zeile zwei entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann zeile zwei nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass zeile zwei zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Die Mängelbeseitigung durch zeile zwei kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.
zeile zwei trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.
Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der zeile zwei dadurch entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde.
Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann zeile zwei den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.
Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche zeile zwei während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Das Recht zum Rücktritt aus Liefer- oder Werkverträgen und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.
Hat zeile zwei einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.
Ansprüche wegen eines Mangels (einschließlich bei Dokumentation) verjähren in einem Jahr nach Lieferung bzw. bei Werkverträgen nach Abnahme. Ziffer 1.9 gilt entsprechend.
Bietet zeile zwei dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Programmteile, insbesondere Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases oder neue Versionen an, so hat der Kunde diese zu übernehmen.
Mangelbeseitigung kann auch durch Lieferung einer dem Kunden zumutbaren Umgehungslösung erfolgen.
Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat oder durch Dritte verändern ließ oder mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, bzw. bei Mietleistungen die Änderungen keine für zeile zwei unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn zeile zwei ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 1.8.10 gilt entsprechend.
Zwingende vom Gesetz vorgesehene unbeschränkte Haftung von zeile zwei und Ziffer 1.9 dieser AGB bleiben von diesen Regelungen unter Ziffer 1.8 unberührt.
1.9 Haftung#
Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von zeile zwei, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von zeile zwei beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten").
Dieser Haftungsausschluss sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit von zeile zwei, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten von zeile zwei beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung von zeile zwei auf die Schadenssumme beschränkt, die von zeile zwei bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose und Ähnliches. Der Kunde ist verpflichtet, etwaigem Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige sowie ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen.
Bei Datenverlust haftet zeile zwei allein in Höhe der Wiederherstellungskosten der Datensicherung. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Datensicherung als Hauptleistung von zeile zwei vereinbart wurde.
Der Kunde stellt zeile zwei von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen zeile zwei wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden schuldhaft verursachte unberechtigte Nutzung von Leistungen von zeile zwei geltend machen. Der Kunde übernimmt alle zeile zwei aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von zeile zwei bleiben unberührt. Der Kunde teilt zeile zwei ab Kenntnis die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen mit.
Der Kunde wird bei berechtigter Inanspruchnahme durch Dritte gemäß Ziffer 1.9.7 die gegenständlichen Leistungen nicht mehr nutzen. zeile zwei ist berechtigt, diese Leistungen zu sperren.
Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten ebenfalls zugunsten der Lieferanten, Reseller, Partner oder deren jeweiligen Zweigstellen von zeile zwei sowie der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von zeile zwei.
1.10 Verschwiegenheit#
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen unbeschränkten Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung über alle im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse der Parteien, die mit angemessenen Maßnahmen durch die geheimhaltende Partei vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Die geheimhaltende Partei wird der anderen Partei in Textform mitteilen, sofern diese konkrete und angemessene Schutzmaßnahmen für konkret mitgeteilte vertrauliche Informationen einhalten muss.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
zum Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die geheimhaltende Partei der anderen Partei bereits bekannt waren und keiner anderen Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen;
offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß beruht;
durch vorherige oder nachträgliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien von der Geheimhaltung ausgenommen wurden;
von der anderen Partei unabhängig entwickelt worden sind;
die andere Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung erhalten hat;
von der anderen Partei gemäß der Anordnung einer Behörde, dem Beschluss eines Gerichts oder einer sonstigen gesetzlichen Verpflichtung oder Berechtigung offenbart werden müssen.
Ist eine Partei zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch den Beschluss eines Gerichts, die Anordnung einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich dazu verpflichtet, werden sich die Parteien vor Offenlegung, soweit tunlich, abstimmen, und es wird nur der Teil der vertraulichen Informationen offengelegt, der offengelegt werden muss.
1.11 Supportleistungen#
zeile zwei verpflichtet sich, soweit im separaten Angebot vereinbart, dem Kunden weiterentwickelte Versionen (sogenannte Updates) von Software zur Verfügung zu stellen.
Der Support wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht und so, dass er sich am Interesse der Gesamtheit der Nutzer orientiert.
zeile zwei übernimmt je nach Vereinbarung zudem die Fehlerbeseitigung für die Vertragsgegenstände und etwaige weiterentwickelte Versionen. Die Leistungen werden nur in Bezug auf die zuletzt an den Kunden übergebene Version erbracht. zeile zwei bearbeitet Fehler innerhalb einer angemessenen Frist. Auftretende Fehler sind durch den Kunden in für zeile zwei möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und in Textform mitzuteilen.
zeile zwei erbringt die Fehlerbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder per Fernwartung bzw. durch Neulieferung oder Reparatur. zeile zwei ist berechtigt, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung gemäß Ziffer 1.8 zu nutzen.
Während der Fehlerbeseitigung kann zeile zwei verlangen, dass der Kunde im Bedarfsfall einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite stellt, der Auskunft über das Gesamtsystem beim Kunden und die Verwendung der Vertragssoftware sowie den geltend gemachten Fehler geben und Testläufe durchführen kann.
1.12 Fernwartung#
Um IT-Probleme aus der Ferne und ohne direkte dauerhafte Zugriffsmöglichkeit von zeile zwei schnell lösen zu können, bietet zeile zwei den Einsatz einer Fernwartungslösung an. Bei Vereinbarung über einen Remote-Zugang ist der Kunde für die Ermöglichung des Zugangs verantwortlich und trägt die Verbindungskosten. Der Remote-Zugriff erfolgt regelmäßig innerhalb der Servicezeit. Der Kunde erlaubt unbeaufsichtigte, protokollierte und angemessene Fernzugriffe, soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht.
Fernzugriff bedeutet, dass ein Techniker von zeile zwei über eine Internetverbindung Zugriff auf die Geräte des Kunden nimmt. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus- und Tastatursteuerung der aktuell angemeldeten Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene, wie beispielsweise Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und Kommandozeile, im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören.
Der Fernzugriff ist in jedem Falle kostenpflichtig und wird nach der aktuellen Preisliste bzw. dem Angebot abgerechnet oder gegen bestehende Vereinbarungen, wie beispielsweise Projekt- oder Serviceverträge, verrechnet.
Sollte eine Problemlösung durch Remote-Zugriff vereinbart, aber nicht möglich sein, weil der Zugriff von dem Kunden nicht sichergestellt werden konnte, so erfolgt im Notfall nach Wahl von zeile zwei ein erforderlicher Vor-Ort-Einsatz im Rahmen einer gesonderten Vergütungsabrechnung.
1.13 Laufzeit, Vertragsbeendigung#
Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht gestellt wird oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit droht, so kann zeile zwei nach ihrer Wahl von etwaig geschlossenen Verträgen zurücktreten bzw. Leistungen einstellen.
Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist und keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, beträgt die Laufzeit 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragslaufzeit-Ende gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Mit Vertragsbeendigung bzw. bei ungültigem Vertrag wird der Kunde die Nutzung von Vertragsprodukten im Rahmen von Mietleistungen einstellen und sämtliche bei ihm vorhandenen lizenzierten Produkte und Kopien hiervon vernichten und zeile zwei dies auf Anfrage bestätigen.
1.14 Schlussbestimmungen#
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftform.
zeile zwei ist zu Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und zeile zwei den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages keine angestellten oder freien Mitarbeiter von zeile zwei, über die er aufgrund der Zusammenarbeit der Parteien Kenntnis erlangt hat, direkt oder indirekt abzuwerben.
Der Kunde darf diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von zeile zwei auf Dritte übertragen.
Der Kunde gestattet zeile zwei, die gemeinsame Zusammenarbeit nach Beauftragung in Form einer Auftragsgewinn-Meldung an die Öffentlichkeit zu kommunizieren und in Form der Darstellung eines Logos des Kunden und einer Projektbeschreibung auf den Referenzseiten von www.zeilezwei.com zu veröffentlichen.
Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von zeile zwei.
Bei Widersprüchen zwischen den geschlossenen Einzelverträgen (Angeboten) und diesen AGB bzw. den ergänzenden Bestimmungen in Abschnitt 2 gehen die Angebote vor.
Vertragssprache ist Deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.
Abschnitt 2
Ergänzende Bestimmungen für Support- und Pflegeleistungen (SLA)#
Diese ergänzenden Bestimmungen gelten, sofern die Parteien Support- und/oder Pflegeleistungen für von zeile zwei entwickelte oder überlassene Software vereinbart haben. Sie treten selbständig neben die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sowie aus Gesetz.
2.1 Geltungsbereich#
Sofern die Parteien einen Vertrag über Support- und/oder Pflegeleistungen von zeile zwei geschlossen haben, wird ergänzend dieses Service Level Agreement (SLA) in Form von zusätzlichen Reaktions- und Bearbeitungszusagen für die von zeile zwei erbrachten Leistungen vereinbart. Da zeile zwei ein reines Softwareentwicklungsunternehmen ist und keine eigene Betriebsinfrastruktur (Hosting, Rechenzentrum, Netzanbindung) für den Kunden vorhält, werden keine Verfügbarkeits- bzw. Uptime-Werte zugesagt. Verfügbarkeitszusagen bedürfen einer gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelvertrag.
2.2 Reaktionszeiten, Fehlerbearbeitung, Support#
zeile zwei wird vom Kunden mitgeteilte und ihr selbst bekannte Fehler gemäß den Service Leveln nach Ziffer 2.4 bearbeiten. zeile zwei wird die Maßnahmen für die Fehlerbeseitigung nach eigener Wahl erbringen oder hierfür Drittdienstleister einsetzen.
Die Verpflichtung von zeile zwei besteht nicht bei Fehlern, die durch nicht von zeile zwei eingesetzte Drittsoftware oder durch Open-Source-Software verursacht werden, oder für Funktionen, die aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr dem dann aktuellen Stand entsprechen. zeile zwei wird sich in diesem Fall um eine schnelle und zügige Klärung zur weiteren Leistung bemühen.
Der Kunde wird zeile zwei unterstützen, indem er ihm bekannt gewordene Fehler in für zeile zwei möglichst nachvollziehbarer Weise dokumentiert und in Textform mitteilt. Der Beginn der Reaktionszeit richtet sich nach dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden über den vereinbarten Kanal bzw. ab Eröffnung eines Tickets durch zeile zwei.
Sofern eine Mitwirkung des Kunden zur Fehlerbeseitigung notwendig und sinnvoll ist, wird der Kunde zeile zwei unterstützen und hierfür insbesondere Zugang und Einsicht in notwendige Unterlagen geben sowie möglichst laufend einen kompetenten, fest definierten Mitarbeiter zur Seite stellen, der Auskunft über die notwendigen Mitwirkungsinformationen und den geltend gemachten Fehler geben kann sowie Entscheidungsbefugnis besitzt.
Sofern sich bei der Analyse herausstellt, dass der Fehler durch nicht von zeile zwei eingesetzte Open-Source-Software oder durch Drittsoftware, insbesondere durch externe Schnittstellen zu Partnern des Kunden, verursacht wurde, wird zeile zwei dieses Prüfungsergebnis an den Kunden weiterleiten. Sofern der Fehler im Verschulden des Kunden liegt, ist zeile zwei berechtigt, den Aufwand dieser Analyse nach Stundensatz abzurechnen.
Der Kunde kann von zeile zwei ergänzende IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere im Rahmen der vereinbarten Software, anfordern, zum Beispiel bei auftretenden Anwendungsproblemen. Die Leistungen erfolgen durch die Beantwortung diesbezüglicher Fragen per E-Mail oder schriftlich. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand gemäß dem Stundensatz von zeile zwei, sofern keine andere konkrete Vereinbarung im Einzelfall besteht.
Supportanfragen können innerhalb der Servicezeit (montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) angenommen werden. Eine darüber hinausgehende Servicezeit bedarf der besonderen Vereinbarung. Der Support ist während der Servicezeit per E-Mail unter support@zeilezwei.com erreichbar.
2.3 Fehlerkategorien#
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Kategorie 1 | Systemausfall, betriebsverhindernder Fehler. Die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gesamtsystems zum Vertragszweck ist nicht möglich oder durch Nicht- oder Fehlfunktion(en) von Programmen, Modulen oder Komponenten so eingeschränkt bzw. behindert, dass die Abwicklung des Tagesgeschäfts nicht zumutbar fortgeführt werden kann. |
| Kategorie 2 | Betriebsbehindernder Fehler. Die Nutzung der Software ist beeinträchtigt, kann aber im Wesentlichen erfolgen. Der Fehler kann mit organisatorischen und sonstigen wirtschaftlichen Hilfsmitteln umgangen werden. |
| Kategorie 3 | Sonstiger Fehler. Keine bedeutenden Auswirkungen auf Funktionalität und Nutzbarkeit. |
2.4 Service Level (Reaktionszeiten)#
| Service Level | Reaktionszeit |
|---|---|
| 1 | innerhalb von 4 Stunden |
| 2 | innerhalb von 8 Stunden |
| 3 | innerhalb von 72 Stunden (an Werktagen) |
Die Reaktionszeit berechnet sich ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Störungsmeldung gemäß Ziffer 2.2.3 und läuft innerhalb der Servicezeit. Die angestrebte Fehlerbeseitigung kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an betroffene Stellen oder durch eine Umgehungslösung erfolgen.